|
Die Pflegeversicherung unterscheidet drei Pflegestufen mit entsprechend unterschiedlichen Grundanforderungen. Die Höhe der Pflegegeld- und Pflegesachleistungen ist gesetzlich festgelegt. Beides kann miteinander kombiniert werden.
Das Pflegegeld:
Dies erhalten Versicherte, wenn die Pflege von Angehörigen oder Bekannten ehrenamtlich übernommen wird. Es beträgt für:
Pflegestufe I 225,00€ monatlich Pflegestufe II 430,00€ monatlich Pflegestufe III 685,00€ monatlich
In diesem Fall sind regelmäßige Beratungsbesuche durch eine Pflegefachkraft vorgeschrieben, um eine optimale Versorgung sicher zu stellen. Diese Beratungen werden durch die Pflegekassen finanziert.
Die Sachleistung:
Diese Leistungsart können sie zur Finanzierung eines Pflegedienstes `abrufen´ lassen. Der Pflegedienst rechnet i.d.R. direkt mit der Pflegekasse ab. Es stehen folgende Höchstbeträge zur Verfügung:
Pflegestufe I 440,00€ monatlich Pflegestufe II 1040,00€ monatlich Pflegestufe III 1510,00€ monatlich
(in besonderen Härtefällen [Stufe 3a] bis zu 1918,00€ monatlich)
Diese Beträge werden zum 01.01.2012 weiter angehoben und hier aktualisiert.
Bei einer Einstufung in die Pflegestufen müssen folgende Bedingungen für die einzelnen Stufen erfüllt sein:
Pflegestufe I = erheblich pflegebedürftig Täglicher Hilfebedarf 90 Minuten, davon mehr als 45 Minuten in der Grundpflege und zusätzlich mehrfach pro Woche im Haushalt
Pflegestufe II = schwer pflegebedürftig 3 Stunden, davon mindestens 2 Stunden in der Grundpflege und zwar 2 x täglich zu verschiedenen Tageszeiten und zusätzlich mehrfach pro Woche im Haushalt
Pflegestufe III = schwerst pflegebedürftig 5 Stunden, davon mindestens 4 Stunden in der Grundpflege, und zwar auch nachts und zusätzlich mehrfach pro Woche im Haushalt
Pflegehilfsmittel, die die häusliche Pflege erleichtern, werden über die Kranken- bzw. Pflegekassen zur Verfügung gestellt. Für Einmalmaterialien wie z.B. Handschuhe, Bettschutzeinlagen, oder Inkontinenzmaterialien werden, gesetzlich festgelegt, bis zu 31,00€ monatlich von den Pflegekassen gezahlt. Pflegebetten, Toilettenstühle o.ä. werden primär leihweise zur Verfügung gestellt.
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen, werden, falls notwendig, bis zu einer Höhe von 2557,00€ bezuschusst, um den Pflegebedürftigen besser pflegen zu können oder er in seiner Wohnung selbständiger leben kann. Dazu zählen z.B. Türverbreiterungen für Rollstuhlfahrer oder der pflegegerechte Umbau des Badezimmers
Besonderer Betreuungsbedarf haben Menschen mit einer Demenzerkrankung, einer geistigen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung. Falls diese durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt wurde, werden bis zu 2400,00€ im Jahr an Betreuungsleistungen von der Pflegekasse finanziert. Das Geld kann auch ohne Einstufung in eine Pflegestufe als Sachleistung abgerufen werden.
Leistungen der Pflegeversicherung werden auf Antrag gewährt. Wir helfen ihnen dabei!
|