Pflegestufen
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Die Pflegeversicherung unterscheidet drei Pflegestufen mit entsprechend unterschiedlichen Grundanforderungen.  Die Höhe der Pflegegeld- und Pflegesachleistungen ist gesetzlich festgelegt.  Beides kann miteinander kombiniert werden.

Das Pflegegeld:

Dies erhalten Versicherte, wenn die Pflege von Angehörigen oder Bekannten ehrenamtlich übernommen  wird. Es beträgt für:

Pflegestufe I    225,00€ monatlich
Pflegestufe II   430,00€ monatlich
Pflegestufe III  685,00€ monatlich

In diesem Fall sind regelmäßige Beratungsbesuche durch eine Pflegefachkraft vorgeschrieben, um eine optimale Versorgung sicher zu stellen. Diese Beratungen werden durch die Pflegekassen finanziert.

 


Die Sachleistung:

Diese Leistungsart können sie zur Finanzierung eines Pflegedienstes `abrufen´ lassen. Der Pflegedienst rechnet i.d.R. direkt mit der Pflegekasse ab. Es stehen folgende Höchstbeträge zur Verfügung:

Pflegestufe I      440,00€ monatlich
Pflegestufe II   1040,00€ monatlich
Pflegestufe III  1510,00€ monatlich

(in besonderen Härtefällen [Stufe 3a] bis zu 1918,00€ monatlich)


Diese Beträge werden zum 01.01.2012 weiter angehoben und hier aktualisiert.


Bei einer Einstufung in die Pflegestufen müssen folgende Bedingungen für die einzelnen  Stufen erfüllt sein:


Pflegestufe  I  = erheblich pflegebedürftig
Täglicher Hilfebedarf
90 Minuten, davon mehr als 45 Minuten in der Grundpflege und zusätzlich mehrfach pro Woche im Haushalt 



Pflegestufe II = schwer pflegebedürftig
3 Stunden, davon mindestens 2 Stunden in der Grundpflege und zwar 2 x täglich zu verschiedenen Tageszeiten und zusätzlich mehrfach pro Woche im Haushalt 



Pflegestufe III = schwerst pflegebedürftig
5 Stunden, davon mindestens 4 Stunden in der Grundpflege, und zwar auch nachts und zusätzlich mehrfach pro Woche im Haushalt



Pflegehilfsmittel, die die häusliche Pflege erleichtern, werden über die Kranken- bzw. Pflegekassen  zur Verfügung  gestellt. Für Einmalmaterialien wie z.B.  Handschuhe, Bettschutzeinlagen, oder Inkontinenzmaterialien werden, gesetzlich festgelegt, bis zu 31,00€ monatlich von den Pflegekassen gezahlt. Pflegebetten, Toilettenstühle o.ä. werden primär leihweise zur Verfügung gestellt.


Wohnumfeld
verbessernde Maßnahmen, werden, falls notwendig, bis zu einer Höhe von 2557,00€ bezuschusst, um den Pflegebedürftigen besser pflegen zu können oder er in seiner Wohnung selbständiger leben kann. Dazu zählen z.B. Türverbreiterungen für Rollstuhlfahrer oder der pflegegerechte Umbau des Badezimmers


Besonderer Betreuungsbedarf
haben Menschen mit einer Demenzerkrankung, einer geistigen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung. Falls diese durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt wurde, werden bis zu 2400,00€ im Jahr an Betreuungsleistungen  von der Pflegekasse finanziert. Das Geld kann auch ohne Einstufung in eine Pflegestufe als Sachleistung abgerufen werden.


Leistungen der Pflegeversicherung werden auf Antrag gewährt. Wir helfen ihnen dabei!